* Nach Ablauf des Leasingvertrages kann das geleaste Fahrrad durch den Nutzer (i. d. R. Arbeitnehmer) übernommen werden.
* Nach Ablauf des Leasingvertrages kann das geleaste Fahrrad durch den Nutzer (i. d. R. Arbeitnehmer) übernommen werden.
Jürgen Büchler
Versicherungsfachmann BWV , Gepr. Finanzanlagenfachmann IHK
Tel: 06502/997500
Mobil: 01520/4601545